Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas | Willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht Rüdiger Weidhaas
Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung komplexer Strafverfahren aus dem Bereich des Medizinrechts, des Wirtschafts- und Steuerrechts spezialisiert.
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Willkommen bei Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas

Fachanwalt für Strafrecht

Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung komplexer Strafverfahren aus dem Bereich des Medizinrechts, des Wirtschafts- und Steuerrechts spezialisiert.

  • Medizinstrafrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Steuerstrafrecht

Anschrift

Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas

67098 Bad Dürkheim/Weinstraße
Klosterberg 5

Kontakt

E   rechtsanwalt@weidhaas.de

T   06322/95035-0
F   06322/95035-25

In Notfällen (aber bitte nur in Notfällen) erreichen Sie mich über diese Telefonnummer:

06322/95035-26

Erreichbarkeit

Mein Sekretariat ist besetzt von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Öffnungszeiten am Freitag sind von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Downloads

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Außergerichtliche Streitschlichtung

Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

1953

Jahrgang

1981

Rechtsanwalt seit

1997

Fachanwalt für Strafrecht seit

2013

In Bad Dürkheim tätig seit

Lebenslauf

Jahrgang 1953. Während der Schulzeit einjähriger USA-Aufenthalt im Rahmen eines AFS-Stipendiums.

Studium an den Universitäten Saarbrücken, Mannheim und Heidelberg. Wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Mußgnug in Mannheim, später in Heidelberg. Nach dem zweiten Staatsexamen Assistent am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.

Seit August 1981 Rechtsanwalt, seit Juli 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Zunächst in Ludwigshafen/Rhein in Sozietät, seit Juni 2013 Bad Dürkheim als Einzelanwalt.

Die anwaltliche Tätigkeit konzentrierte sich von Anfang an auf das Strafrecht. Ab Mitte der 80er-Jahre bildete sich ein Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht.

Seit 2004 Leiter der Arbeitsgruppe Arztstrafrecht in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DeutscherAnwaltVerein. Seit 2005 Dozent der DeutscheAnwaltAkademie für medizinstrafrechtliche Themen.

Veröffentlichungen

1. Anmerkungen zu Gerichtsentscheidungen

Mehr erfahren

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13.2.2006 – 3 Ws 199/04

Untreue durch die Verantwortlichen einer KV bei Abschluss eines Vergleichs mit betrügerisch abrechnendem Arzt; ZMGR 2006, 75

Beschluss des OLG Braunschweig vom 23.2.2010 – Ws 17/10

Vertragsarzt als Beauftragter einer Krankenkasse gemäß § 299 StGB; ZMGR 2010, 199

Urteil des BGH vom 25.1.2012 – 1 StR 45/11

Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen; ZMGR 2012, 214

2. Veröffentlichte Aufsätze

Mehr erfahren

Der Kassenarzt zwischen Betrug und Untreue

ZMGR 2005, S. 52

Die Ausschließung des Zeugenbeistands gemäß § 68b Abs. 1 S. 4 Nr. 2 StPO – Eine voraussetzungslose Rechtsfolgenanordnung

Festschriftbeitrag für Jürgen Wessing 2015, S. 725

Strafrechtliche Risiken vertragsärztlicher Tätigkeit

MedR 2015, S. 577

Bandenmäßiger Abrechnungsbetrug durch Vertragsärzte

ZMGR 2008, S. 196

Verständigung in Arztstrafverfahren

Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht, 6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2016, S. 117

Was tun wenn der Staatsanwalt kommt

Doi: 10.1055/s-0044-102028
Aktuel Kartiol 2018; 7: 135–139

Artikel einsehen

Berufs- und strafrechtliche Vorüberlegungen bei der Annahme eines Verteidigungsmandats durch einen Medizinrechtler

Festschriftbeitrag in 10 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV 2008, S. 917

Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?

55. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2017, S. 13