Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung komplexer Strafverfahren aus dem Bereich des Medizinrechts, des Wirtschafts- und Steuerrechts spezialisiert.
Medizinstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas
67098 Bad Dürkheim/Weinstraße
Klosterberg 5
T 06322/95035-0
F 06322/95035-25
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Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Jahrgang
Rechtsanwalt seit
Fachanwalt für Strafrecht seit
In Bad Dürkheim tätig seit
Jahrgang 1953. Während der Schulzeit einjähriger USA-Aufenthalt im Rahmen eines AFS-Stipendiums.
Studium an den Universitäten Saarbrücken, Mannheim und Heidelberg. Wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Mußgnug in Mannheim, später in Heidelberg. Nach dem zweiten Staatsexamen Assistent am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.
Seit August 1981 Rechtsanwalt, seit Juli 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Zunächst in Ludwigshafen/Rhein in Sozietät, seit Juni 2013 Bad Dürkheim als Einzelanwalt.
Die anwaltliche Tätigkeit konzentrierte sich von Anfang an auf das Strafrecht. Ab Mitte der 80er-Jahre bildete sich ein Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht.
Seit 2004 Leiter der Arbeitsgruppe Arztstrafrecht in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DeutscherAnwaltVerein. Seit 2005 Dozent der DeutscheAnwaltAkademie für medizinstrafrechtliche Themen.
Untreue durch die Verantwortlichen einer KV bei Abschluss eines Vergleichs mit betrügerisch abrechnendem Arzt; ZMGR 2006, 75
Vertragsarzt als Beauftragter einer Krankenkasse gemäß § 299 StGB; ZMGR 2010, 199
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen; ZMGR 2012, 214
ZMGR 2005, S. 52
Festschriftbeitrag für Jürgen Wessing 2015, S. 725
MedR 2015, S. 577
ZMGR 2008, S. 196
Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht, 6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2016, S. 117
Doi: 10.1055/s-0044-102028
Aktuel Kartiol 2018; 7: 135–139
Festschriftbeitrag in 10 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV 2008, S. 917
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2017, S. 13