Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas | Fokussierung auf Steuer-, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht
Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung komplexer Strafverfahren aus dem Bereich des Medizinrechts, des Wirtschafts- und Steuerrechts spezialisiert.
Medizinstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Bad Dürkheim, Frankfurt, Hessen, Rüdiger Weidhaas
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Tätigkeitsfelder

Fokussierung auf Medizin-, Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Die Verknüpfung des strafrechtlichen Tatbestandes mit dem besonderen Steuerrecht ist kennzeichnend für das Steuerstrafrecht, insbesondere für den Grundtatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Danach macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO). Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Was erheblich und was pflichtwidrig ist, ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts wie etwa dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

Das Medizinstrafecht ist ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. Es umfasst sowohl klassische Bereiche wie die strafrechtliche Haftung von Ärzten für sog. Kunstfehler als auch neuere Phänomene wie die zum Teil flächendeckenden Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges. Daneben sind die strafrechtlichen Auswirkungen sich ständig ändernder Rechtsgebiete wie etwa des Kassenarztrechts zu beachten. So dürfte nicht jedem Arzt bekannt sein, dass er bei der Behandlung von Kassenpatientin nicht nur dem (körperlichen) Wohl des Patienten, sondern auch dem finanziellen Wohl von dessen gesetzlicher Krankenkasse verpflichtet ist und die Missachtung dieser Pflicht den Vorwurf der Untreue nach sich ziehen kann. Stets sind in derartigen Fällen auch die – mitunter – gravierenden berufsrechtlichen Folgen für Ärzte zu beachten, die bis zum Entzug der Approbation reichen können. Zum Medizinstrafrecht gehört auch die strafrechtliche Produktverantwortung für Arzneimittel und medizinische Geräte.

 

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist nicht gesetzlich definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie „Wirtschaftsstrafrecht“.